Entwurf der Erhaltungssatzung - Dorflage Lotzdorf
Ziel bisheriger Bemühungen und Abstimmungen war der Schutz der denkmalwerten städtebaulichen Situation der Dorflage Lotzdorf. Da mit und nach der Neufassung des Denkmalschutzrechtes eine entsprechende Satzung für die erforderliche Gebietssatzung formale Fragen der Satzungsgestaltung nicht verfügbar waren, wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt Dresden, Bauverwaltung, örtliche Bauvorschriften für einige Stadtgebiete, darunter die Dorflage Lotzdorf, erarbeitet und beschlossen. Bedauerlicherweise sind diese Satzungen dann im Genehmigungsverfahren als änderungsbedürftig auf der Strecke geblieben. Um weiteren Umständen unterschiedlicher Standpunkte auszuweichen aber der dringenden Erfordernis eines schützenden Regulativs zu entsprechen, wird die planungsrechtliche Möglichkeit der Erhaltungssatzung gewährt. In § 2 des vorgelegten Satzungstextes sind die Inhalte o. g. Bauvorschrift eingearbeitet worden. Die Satzung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Regierungspräsidiums.