Genehmigung einer Urkunde zur Bestellung einer Grundschuld
Der Stadtrat genehmigt die als Anlage zur Beschlußvorlage beigefugte Urkunde Nr. 1272/1997 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 24.07.1997 zur Bestellung einer Grundschuld für die Eheleute Mai als Erbbauberechtigte an den Flurstücken 617c und T.v. 617 der Gemarkung Radeberg.
Mit UR-Nr. 146/1995 und Nachtragsurkunde Nr. 470/1995 des Notars Dr. Braun wurde der Erbbaupachtvertrag mit Herrn und Frau Mai über die Flurstücke 617c und T. v. 617 der Gemarkung Radeberg abgeschlossen (Beschlüsse Nr. 64/95 und 194/1995). Die mit UR-Nr. 1272/1997 des Notars Dr. Braun bestellte Grundschuld in Höhe von 285.000,00 DM wird von den Eheleuten Mai für die Durchführung von geplanten Investitionen am Erbbaupachtobjekt benötigt. Zum Wirksamwerden dieser Urkunde ist die Genehmigung des Stadtrates erforderlich.