Beitritt zum Zweckverband "Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden" (SKS)
Ausgehend vom Beschluß Nr. 19/95 vom 07.03.1995:
Wirtschaftliche Überlegungen, die 1995 zum Nichtbeitritt geführt haben, begründen nunmehr den Beitritt. Wir haben zwei Auszubildende und sind verpflichtet, diese vor Ihrer Abschlußprüfung am dienstbegleitenden Unterricht (dbU) teilhaben zu lassen. Das SKS ist für die Auszubildenden örtlich günstig gelegen und spart uns damit Unterbringungskosten und Verpflegungsaufwand. Unter den Anbietern zur Durchführung des dbU verlangt das SKS für Nichtmitglieder eine Teilnahmegebühr von 4.000,00 DM pro Teilnehmer, jedoch für Mitglieder nur 2.500,00 DM, Lehrmittel einbeschlossen. Die Sächsische Verwaltungsschule verlangt 2.800,00 DM. Hinzu kämen die vorgenannten zusätzlichen Aufwendungen. Entsprechend der Haushaltssatzung des SKS für den Haushalt 1997 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10,00 DM pro Beschäftigtem und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,00 DM pro Beschäftigtem. Danach wäre bei einer Beschäftigtenzahl von 117 Beschäftigten zum Stichtag (30.06.97) ein Beitrag von 1.287,00 DM zu zahlen. Demgegenüber steht eine Einsparung von 4.000,00 DM , wenn unsere zwei Auszubildenden am dbU des SKS teilnehmen und die Stadt Radeberg Mitglied ist. Zum 30.06.98 wird die Beschäftigtenzahl voraussichtlich nur noch 79 Beschäftigte betragen ( keine ABM, ohne Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof), was zu einer Minderung des Mitgliedsbeitrages 1999 führen wird. Mit Beitritt werden wir dann natürlich auch mehr auf angebotene Fortbildungsveranstaltungen des SKS reflektieren, da wir in den Genuß der Ermäßigung kommen und damit geringere Teilnahmegebühren zahlen als bei gleichen Angeboten anderer Veranstalter.