Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost Vorgriff auf den Vermögenshaushalt 1997
Der Stadtrat beschließt den Vorgriff auf den Vermögenshaushalt 1997, Haushaltsstelle 2.8800.9320.01/009, in Höhe von 10.500,00 DM, nach Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Betrag wird zur fristgemäßen Zahlung der Grunderwerbssteuer für die Flurstücke 1173/2, 1167/2 und 1166/2 (Pillnitzer Straße Ost) der Gemarkung Radeberg benötigt.
Der Stadt Radeberg liegen die Grunderwerbsteuerbescheide des Finanzamtes Dresden II für die Flurstücke 1173/2, 1167/2 und 1166/2 der Gemarkung Radeberg vor. Diese Flurstücke wurden mit Tauschvertrag UR-Nr. 799/1993 vom 17.06.1993 des Notars Achim Geißler an die Eheleute Kießling veräußert, dafür erwarb die Stadt Radeberg die Flurstücke 610c, 611 und 620 der Gemarkung Radeberg im Gewerbegebiet Badstraße Ost von Fam. Kießling. Im Vertrag wurde festgelegt, daß die Grunderwerbsteuer für alle Flurstücke (auch die der Fam. Kießling) durch die Stadt Radeberg zu zahlen ist. Die Grunderwerbsteuer in Höhe von insgesamt 10.500,00 DM ist spätestens am 30.09.1997 zu zahlen. Da der Haushaltplan für 1997 noch nicht bestätigt wurde, ist der Vorgriff auf den Vermögenshaushalt erforderlich, um die Steuer fristgemäß zu zahlen und somit unnötige Säumnisgebühren zu vermeiden.