Grundstückskaufvertrag TERRABALTIC
Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. 2, nördlicher Teil an die Terrabaltic Bau- und Grundstücksgesellschaft mbH & Co KG. Mit dem erzielten Verkaufserlös wird die Schuld aus dem am 30.06.1996 auslaufenden kreditähnlichen Rechtsgeschäft zwischen der Stadt Radeberg und der DAL-BAUTEC Mainz abgelöst.
Der Verkauf der Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. 2 an vorgenannten Investor wird empfohlen, da sich kein weiterer Investor für den Erwerb der betroffenen Fläche als Komplex zu den im Vertragsentwurf vereinbarten Konditionen beworben hat. Die Teilung des Grundstücksgeschäftes in die Veträge a und b wurde gewählt, da ein Teil der Flurstücke (Entwurf b) noch nicht im Eigentum der Stadt Radeberg sind. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung kann nur für den Vertragsgegenstand erteilt werden, die sich bereits im Eigentum der Stadt Radeberg befinden (Entwurf a).