Umwandlungserklärung zu Wohngrundstücken
Der Stadtrat stimmt der beantragten Rückübertragung folgender Flurstücke vom Eigentum der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH i.G., Eigentümer geworden durch die Umwandlungserklärung vom 14.07.1992, Beschlußnummer 63/92, in städtisches Eigentum gemäß Anlage zur Beschlußvorlage zu: 1196/1 Gemarkung Radeberg, 1196/3 Gemarkung Radeberg, 187/4 Gemarkung Radeberg.