Bestätigung eines Kaufvertrages sowie eines Nachtragsvertrages Stadt Radeberg ./. Coca-Cola
Der Stadtrat bestätigt den Messungskauf- und Kaufvertrag UR-Nr. 901/1996 der Notarin Heidi Hintersaß vom 15.08.1996 sowie den Nachtragsvertrag UR-Nr. 900/1996 zur UR-Nr. 1081/1991 der Notarin Heidi Hintersaß vom 15.08.1996 zwischen der Stadt Radeberg und der Firma Coca-Cola Erfrischungsgetränke GmbH (Anlagen zur Beschlußvorlage).
Die Stadt Radeberg veräußerte mit Kaufvertrag UR-Nr. 1081/1991 der Notarin Heidi Hintersaß vom 04.09.1991 die Flurstücke 556, 558/1, 558/2, 592, 590 und 586 der Gemarkung Radeberg sowie Teilflächen der Flurstücke 554, 555, 557, 593, 594, 559/1, 581, 584, 585 und 562/1 der Gemarkung Radeberg an die Fa. Coca-Cola Erfrischungsgetränke. Mittlerweile liegt das Vermessungsergebnis für diese Teilflächen vor, welches im Nachtragsvertrag UR-Nr. 900/96 anerkannt wird. U. a. wurde am 04.09.1991 eine Teilfläche des Flurstückes 557 der Gemarkung Radeberg an die Fa. Coca-Cola verkauft, obwohl das Flurstück sich noch im Eigentum der Erbengemeinschaft Schäfer befand. Da es der Stadt Radeberg trotz unzähliger Verhandlungen mit der Erbengemeinschaft Schäfer nicht gelungen ist, das Flurstück 557 zu erwerben (Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft), wurde es am 02.04.1996 mit UR-Nr. 399/1996 der Notarin Hintersaß aus dem Kaufvertrag UR-Nr. 1081/1991 herausgelöst. Die Fa. Coca-Cola hat nunmehr selbst am 30.05.1996 mit Kaufvertrag UR-Nr. 608/1996 der Notarin Hintersaß das betreffende Flurstück von der Erbengemeinschaft Schäfer erworben. Da aber im Kaufvertrag UR-Nr. 1081/91 nur eine Teilfläche des Flurstükkes 557 durch die Stadt Radeberg an Coca-Cola veräußert wurde, verkauft die Fa. Coca-Cola in der UR-Nr. 901/96 wiederum eine noch zu vermessende Teilfläche dieses Flurstückes an die Stadt Radeberg. Der Kaufpreis für diese Fläche beträgt 39.225,00 DM. Desweiteren verkauft die Stadt Radeberg in dieser Urkunde das Flurstück 587/2 der Gemarkung Radeberg an die Fa. Coca-Cola. Der Kaufpreis für das Flurstück 587/2 wurde bereits gezahlt. Zum Vollzug der Urkunden 900/96 und 901/96 ist die Genehmigung des Stadtrates der Stadt Radeberg erforderlich.