Beschluß 88/94 vom 09.06.1994 (Beschlußvorlage 114/94)
Betreff
Billigung der Entwürfe des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes
Beschlußtext
- Die Entwürfe des Landschaftsplanes und des Erläuterungsberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Erläuterungsberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Entwürfe von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan und der Erläuterungsberichte sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Verwaltung wird in Ergänzung der vorliegenden Planung verpflichtet, ein geeignetes Verkehrsplanungsbüro für die Ausarbeitung eines Generalverkehrsplanes vorzuschlagen.