Einleitung eines Verfahrens nach dem Investitionsvorranggesetz zur Bereitstellung der Grundstücksflächen für die Erweiterung/Sanierung des Humboldt-Gymnasiums
Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der geplanten Erweiterung des Humboldt-Gymnasiums "Am Freudenberg" auf der Grundlage des Investitionsvorranggesetzes (InVorG) Anträge an das Landratsamt zur Einleitung eines Investitionsvorrangverfahrens gemäß § 20 Abs. 1 und § 24 Abs. 2 des InVorG zum Erwerb der Flurstücke Nr. 164, 165, 166, 180 und 182 a einzuleiten.