Beschluß 80/94 vom 19.05.1994 (Beschlußvorlage 94/94)
Betreff
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung zu den fristgemäß erhobenen Einwendungen gemäß § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung
Beschlußtext
- Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die in der Haushaltssatzung § 3 des Haushaltsentwurfes vorgeschlagenen Hebesätze für Grundsteuer A mit 230 v.H., Grundsteuer B mit 330 v.H. und Gewerbesteuer mit 310 v.H..
- Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die im Entwurf des Haushaltsplanes UA 9000 - Steuern, Allgemeine Zuweisung für die Position 010000.9 - Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 3.385.900 DM.
- Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Gewerbesteuerumlage des Haushaltsplanentwurfes in Höhe von 267.700,00 DM.
- Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Zuführung von 1.967.000,00 DM vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt.
- Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt, daß für den Abwasserzweckverband "Obere Röder" für 1994 im Haushaltsentwurf keine Verbandsumlage eingestellt wird.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt keine Veränderungen des Kostendeckungsgrades im Freibad und in den Kindereinrichtungen.