Beschluß 8/94 vom 27.01.1994 (Beschlußvorlage 8/94)
Betreff
Erweiterung des Stellenplanes 1993
Beschlußtext
Die Stadtverordneten beschließen die Erweiterung des Stellenplanes 1993 um:
- zwei Arbeiterstellen im Dezernat Bauwesen
- drei Angestelltenstellen im Meldeamt
- 0,25 Angestelltenstelle im Personalrat.
Begründung
Um die Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung zu gewährleisten, sind die Stellen vor Verabschiedung der Haushaltssatzung zu besetzen. Die aufgeführten Stellen sind Bestandteil des Stellenplanes 1994 und wurden vorab vom Personalrat bestätigt.
- Mit dem Beschluß 63/93 wurde der derzeit gültige Stellenplan um zwei Arbeiterstellen für die Straßenreinigung erweitert. Für die Haushaltssatzung 1994 ist über die Weiterführung, unter ökonomischer Betrachtung, erneut zu entscheiden. Bei der Gegenüberstellung der Personalkosten im Vergleich zu den Kosten bei Fremdvergabe ergibt sich für das 2. Halbjahr 1993 eine Einsparung für die Stadt von 12.871,68 DM. Personalkosten in Höhe von 19,22 DM/h stehen Kosten bei Vergabe von 25,22 DM/h gegenüber. Eine geschätzte Lohnsteigerung von 5 % und eine Kostensteigerung bei Fremdvergabe auf 29,40 DM/h zugrunde gelegt, ergibt einen Kostenvorteil für das erste Halbjahr 1994 von 19.773,60 DM.
- Die Eröffnung des Einwohnermeldeamtes für Radeberg und Umlandgemeinden ist für März 1994 vorgesehen. Um die Übernahme dieser Aufgaben gewährleisten zu können, ist eine Erweiterung des Stellenplanes der Stadt um drei Stellen notwendig. Eine Stelle wird als Informationsträger vom Landratsamt übernommen. Die zwei restlichen Stellen sind Umsetzungen innerhalb des Hauses.
- Entsprechend § 46 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes sind Mitglieder des Personalrates von ihren dienstlichen Tätigkeiten freizustellen. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben des Personalrates abzusichern, wurde vom Personalrat der Antrag gestellt, die Stelle der Personalratsvorsitzenden von 0,75 auf 1,0 zu erhöhen. Die Erweiterung ist gebunden an den Vorsitz im Personalrat.