Satzung über den Anschluß- und Benutzungszwang zur Fernwärmeversorgung der Stadt Radeberg
Die Fernwärmeversorgung verbessert die Lebens- und Wohnverhältnisse der Bürger und liegt daher im öffentlichen Interesse. Sie ist als Bedürfnis für die Allgemeinheit zu bejahen.
Bereits mit Beschluß Nr. 76/92 vom 30. Juli 1992 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung die Fernwärmeversorgungsgebiete festgelegt, der zugleich Anschluß- und Benutzungszwang enthielt.
Der Anschluß- und Benutzungszwang sieht das Wohngebiet 1 mit seinen Grenzen: Heidestraße, Dresdener Straße, Elsa-Fenske-Straße, Waldstraße, Industriegelände Robotron-Telecom und das Wohngebiet 2 mit seinen Grenzen: Heidestraße, Am Goldbachgrund, Schillerstraße, Flügelweg, Richard-Wagner-Straße, Pillnitzer Straße, Flügelweg, Juri-Gagarin-Straße, Robert-Blum-Weg vor.
Die vorliegende Satzung entspricht dem vorgenannten Beschluß Nr. 76/92 und trägt diesem Rechnung.