Beschluß 39/94 vom 24.03.1994 (Beschlußvorlage 44/94)
Betreff
Aufbau und Betreibung eines städtischen Bauhofes
Beschlußtext
- Auf Grundlage von § 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.04.1993 beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Aufbau und die Betreibung eines städtischen Bauhofes im Regiebetrieb.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen finanziellen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den städtischen Bauhof ab 01.05.1994 arbeitsfähig zu gestalten.