Beschluß 177/94 vom 23.11.1994 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 199/94)
Betreff
2. Ergänzung zum Beschluß Betreff: Grundsatz für den Verkauf von Grund und Boden in der Stadt Radeberg
Beschlußtext
In Anwendung des § 90 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO ist der Kaufpreis für die Behelfsheime wie folgt festzulegen.
- Für Bewohner und Mieter die nach dem Stand per 30.09.1994 Wohngeld erhalten wird der Preis, gemäß Verkehrswertgutachten auf 50 % festgelegt,
- Für Bewohner und Mieter der Behelfsheime mit einem Familieneinkommen kleiner als 2500,- DM Netto wird der Kaufpreis auf 80 % bezogen auf dem im Verkehrswertgutachten festgelegten Preis festgelegt.
- Bewohner und Mieter der Behelfsheime mit einem Einkommen über 2500,- DM Netto zahlen den Preis in voller Höhe, gemäß Beschluß-Nr. 45/94
Die Erwerber der Grundstücke haben, wenn sie die genannten Preisfestsetzungen in Anspruch nehmen wollen ihre Einkommensverhältnisse im Sozialamt offen zu legen. Das Sozialamt gibt dann entsprechend der Beschlußfassung die Information an das Dezernat Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften, um den Preis entgültig festzulegen.