Beschluß 145/94 vom 26.10.1994 (Beschlußvorlage 180/94)
Betreff
Vergabe der Durchführung der Komplexsanierung des Quartiers 2 an den Investor BAU-CONZEPT aus Großröhrsdorf
Beschlußtext
- Die Firma BAU-CONZEPT, Bischofswerdaer Straße 103 in 01900 Großröhrsdorf, erhält die Option zur Durchführung der Komplexsanierung im Quartier 2. Die Sanierungsziele sind durch die genannte Gesellschaft mit einem Investitionskonzept zu untersetzen, das Konzept ist zu gegebener Zeit dem Technischen Ausschuß, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorzulegen.
- Im Interesse einer zügigen Vorbereitung und Durchführung erklärt die Stadt, Anträge des Investors auf Erteilung der Genehmigung § 144 BauGB vorrangig zu bearbeiten und möglichst kurzfristig zu entscheiden.
- Die Stadt Radeberg erklärt gegenüber BAU-CONZEPT, daß sie bei allen im Zusammenhang der Quartiersanierung notwendigen Grunderwerben auf das nach §§ 24-28 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253 ff.) bzw. nach § 3 BauGBMaßnahmeG i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 2 4.08.1993 (BGBl. I S. 621 ff.) zustehende gesetzliche Vorkaufsrecht verzichten wird. Der Verzicht ist an die Einhaltung der Sanierungsziele gebunden. Die Stadtverwaltung wird mit der jeweils zügigen Ausstellung der erforderlichen Negativteste beauftragt.
Begründung
Im Rahmen der Vorbereitung der Komplexsanierung des im Sanierungsgebiet der Stadt Radeberg gelegenen Quartiers 2 wurden von der Stadtverwaltung mit Unterstützung des Sanierungsträgers KESS Bemühungen zur Suche eines geeigneten Investors angestellt, der zur zügigen, umfassenden sowie eigenständigen Vorbereitung und Durchführung dieser Quartiersanierung in der Lage ist. Von der BAU-CONZEPT in Großröhrsdorf, wurde die Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgaben unter Einhaltung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes erklärt.