Beschluß 139/94 vom 26.10.1994 (Beschlußvorlage 156/94)
Betreff
Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Beschlußtext
Die am 21.04.1994 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird vom Stadtrat im § 1 wie folgt ergänzt:
- Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 Punkt 2 und 3 wird nur bei Anwesenheit an das Mitglied bzw. den Stellvertreter gezahlt.
- Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 3 Punkt 2 und 3 wird nur bei Anwesenheit an das Mitglied bzw. den Stellvertreter gezahlt.