Beschluß 1/94 vom 27.01.1994 (Beschlußvorlage 16/94)
Betreff
Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet Dr.-A.-Dietze-Straße/Zeppelin-/Mühl-/Pestalozzistraße
Beschlußtext
- Für das Gebiet Dr.-Albert-Dietze-Straße/Zeppelin-/Mühl-/Pestalozzistraße soll ein Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung einer hohen Qualität der Wohnfunktion der vorhandenen Blockrandbebauung,
- Klärung der Entwicklungsbedingungen von gewerblichen Funktionen,
- Sicherung des Ausschlusses von großflächigem Einzelhandel sowie Handelsfunktionen über die das Wohngebiet bedienende Größe.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung
Der Aufstellungsbeschluß dient vordergründig der Sicherung planungsrechtlicher Handlungsfähigkeit - Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen etc, wenn erforderlich - zugunsten der im Beschlußtext dargestellten Planungsziele.
Schwerpunkt ist das Vermeiden gewerblicher Übernutzung, wobei in den Bestandschutz nicht eingegriffen werden kann.
Eine Durchführung der Beplanung ist zumindest für 1994 nicht vorgesehen.