Beschluß 95/93 vom 12.08.1993 (Beschlußvorlage 97/93)
Betreff
Ergänzung zum Satzungsbeschluß Pillnitzer Straße West / Südteil - Festsetzung zum Sondergebiet
Beschlußtext
- Die planungsrechtlichen Festsetzungen der Satzung, Textteil, werden unter Ziffer 1.1.3 Sondergebiet (§ 11 BauNVO) wie folgt verändert und ergänzt: In einem geschlossenen Bauwerk in der Baufläche 5, Sondergebiet, sind als Einkaufszentrum folgende Nutzungen zulässig:
- Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche bis 600 qm,
- Fachmarkteinzelhandelsbetriebe mit Einzelverkaufsflächen bis 150 qm auf einer Gesamtfläche rd. 1.150 qm,
- Passage mit Obergeschoß und Dachausbau mit Büro- / Praxisnutzung.
- An Einzelhandelsbranchen sind nur solche mit wohngebietsbedienendem Charakter zulässig.