Beschluß 82/93 vom 22.07.1993 (Beschlußvorlage 90/93)
Betreff
Verkehr Innenstadt der Stadt Radeberg
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt als vorläufige Regelung
- Der Stadtkern der Innenstadt, begrenzt durch die Pulsnitzer Straße, die August-Bebel-Straße, die Dr.-A.-Dietze-Straße, die Wasserstraße wird zur Zone Verkehrsverbot, Anlieger und Lieferfahrzeuge bis 8,5t frei, 30 km/h, Parkzeitbegrenzung 1 Stunde Mo. bis Fr. 08.00- 18.00 Uhr erklärt.
- Anwohner der Kurzparkbereiche können mit einem Sonderparkausweis in o. g. Zeit auf dem Freudenberg, der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, der Schulstraße, dem Nieder- und dem Obergraben, der Kirchstraße, der Niederstraße parken.
- Diese Regelung tritt mit Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Orientierungstermin: 16.08.93
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 30.09.1993 eine Lösung zu erarbeiten, die weitere Parkmöglichkeiten in Stadtkernnähe erschließen wird (z. B. Kramerwiese, Mühlstraße an der Röder)
- Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 1993 über die Auswirkungen der beschlossenen vorläufigen Verkehrsregelung zu berichten.