Ordnungsmaßnahmevertrag zwischen der Stadt Radeberg und dem privaten Eigentümer, Herrn Korch, zum Abbruch der Gebäude Oberstraße 11/12/13 in 01454 Radeberg
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vorbehaltlich der vom Eigentümer zu erbringenden bauordnungsrechtlichen Abrißgenehmigung, den Ordnungsmaßnahmevertrag Stadt Radeberg - Herrn Georg Korch. Dem Vertrag wird das kostengünstigste Angebot (221.950,-- DM) zugrunde gelegt. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen dementsprechenden Ordnungsmaßnahmevertrag abzuschließen.