Beschluß 123/93 vom 21.10.1993
Betreff
B-Plan Nr. 6 Stolpener Straße Süd
Beschlußtext
- Der mit Beschluß Nr. 58/93 zur Satzung erhobene Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1, EUROBAU Radeberg, Stolpener Straße Süd wird zum Bebauungsplan Nr. 6 umgewidmet. Der Beschlußtext Pkt. 1 des Beschlusses Nr. 2/93 wird aufgehoben. Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 6 verbleibt in den Begrenzungen gemäß Beschluß Nr. 3/93 zuzüglich der Biotop- und Ausgleichsflächen nach Grünordnungsplan gemäß Beschluß Nr. 97/93.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluß öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange nach § 13 (1) BauGB zu benachrichtigen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Vertragsänderung (s. Anlage zur Beschlußvorlage) zum Erschließungsvertrag vom 22.06.1993 abzuschließen.
- Der B-Plan ist nach BauGB - Maßnahmegesetz - vom 28.04.1993 § 2 Abs. 2 (dringlicher Wohnbedarf) durchzuführen.