Beschluß 119/93 vom 21.10.1993
Betreff
Vorläufige Bauvorschrift Schillerplatz
Beschlußtext
- Die vorläufige Bauvorschrift gemäß § 83 (1) 2. SächsBO über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen zum Schutz der geschichtlichen, baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung des Gebietes Eigenheimsiedlung am Schillerplatz - Geltungsbereich gemäß Lageplan (s. Anlage zur Beschlußvorlage) und textlicher Beschreibung - wird als Satzung beschlossen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung einzuholen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.