Beschluß 103/93 vom 19.08.1993 (Beschlußvorlage 105/93)
Betreff
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 Wohnpark Heiderand / Robert-Blum-Weg
Beschlußtext
- Die Entwürfe des Vorhaben-und Erschließungsplanes Nr. 2 für das Plangebiet Wohnpark Heiderand / Robert-Blum-Weg (Flurstück 1721 Flur Radeberg), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit dem Grünordnungsplan und dem Textteil (Teil B) sowie dem Erläuterungsbericht, werden an sich und gleichzeitig als Änderung zum Flächennutzungsplan gemäß § 8 (3) BauGB gebilligt.
- Die Entwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplanes und des Erläuterungsberichtes sind nach Überarbeitung des Textteiles der Satzung und nochmaliger Vorlage im Technischen Ausschuß nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Als Vorhabensträger wird die RDG-Wohnbau GmbH Uhlandstraße 33, Düsseldorf bestätigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Vorlage zum Satzungsbeschluß einen Vorhaben- und Erschließungsvertrag mit dem Vorhabensträger zur Bestätigung vorzulegen.
- Der Vorhabensträger wird verpflichtet, zur Sicherung eines hohen Anteils von Sozialwohnungen die erforderlichen Anträge beim Regierungspräsidium bzw. Innenministerium zu stellen.