Beschluß 102/93 vom 19.08.1993 (Beschlußvorlage 104/93)
Betreff
Satzungsbeschluß über den B-Plan Nr. 20 Goethestraße / Güterbahnhofstraße
Beschlußtext
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage: Protokoll des Abwägungsverfahrens als Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des B-Planes zur Genehmigung nach § 246 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.