Erhebung einer Feuerabgabe
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des Sächsischen Brandschutzgesetzes vom 02.07.1991 die Satzung über die Erhebung einer Feuerwehrabgabe, die in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.1991 (1. Lesung ) beraten wurde. Das Aufkommen darf nur für Zwecke der Feuerwehr verwendet werden.