Erhaltungssatzung - Übertragung der Rechte der Stadtverordnetenversammlung an den Technischen Ausschuß
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Technischen Ausschuß, die im Rahmen der Erhaltungssatzung notwendigen Bestätigung für bauliche Maßnahmen, die dem Charakter nach Baumaßnahmen im Sinne des BauO § 2 sind verantwortungsvoll zu beurteilen und im Sinne der Definitition des § 70 der BauO zu entscheiden.