Mieten für Gewerberäume in der Stadt Radeberg
Festsetzung der Richtwerte für Kaltmieten bei Gewerberäumen, die sich im Eigentum bzw. in der Verfügungsberechtigung der Stadt Radeberg befinden (Kaltmiete in DM, bezogen auf m² Mietfläche/Monat)
Art des Objektes | Zentrum | Nebenlagen | |
Ausstattung | 1a | 1b | |
Ladengeschäfte/Gaststätten | |||
gute Ausstattung | 30-50 | 25-30 | 15-20 |
mittlere Ausstattung | 20-30 | 15-25 | 10-15 |
einfache Ausstattung | 15-20 | 10-15 | 6-10 |
Büroräume | |||
gute Ausstattung | 25-40 | 20-25 | 15-20 |
mittlere Ausstattung | 20-25 | 15-20 | 13-15 |
einfache Ausstattung | 15-20 | 13-15 | 8-10 |
Arztpraxen | |||
gute Ausstattung | 25-40 | 20-30 | |
mittlere Ausstattung | 20-25 | 15-20 | |
einfache Ausstattung | 15-20 | 13-15 |
Die Mietverträge für gewerbliche Räume wurden auf der Grundlage des "Modrow-Gesetzes" in der Regel langfristig abgeschlossen. Als Mietpreis wurde ein Betrag von 2,- bis max. 10,- DM pro m² vereinbart. In den Verträgen ist die Auflassung enthalten, daß der Vermieter das Recht hat, den Mietpreis im 3. Jahr den Marktbedingungen anzupassen. Die Gewerbetreibenden der Stadt Radeberg hatten somit 2 Jahre lang kostengünstige Bedingungen, um sich eine Existenz auszubauen, obwohl es seit dem 01.01.1990 keine Beschränkungen bei der Mietpreisfestlegung von gewerblichen Räumen mehr gibt. Um eine Handlungsgrundlage für die neu festzulegenden Gewerberaummieten dem Verwalter der städtischen Grundstücke, der Wohnbau Radeberg, zu geben, ist die Festsetzung von Richtwerten zum jetzigen Zeitpunkt eerforderlich, da es außer im privaten Sektor zu keiner Entwicklung von Macktmieten in Radeberg gekommen ist.
Unstrittig sind dabei die Mietpreise in den Nebenlagen zur Sicherung der Kosterdeckung der jeweiligen Grundstücke. Bei der Festlegung der Gewerbemieten für die Zentren 1a und 1b kan man durchaus zu unterschiedlichen Auffassungen kommen. Die vorgeschlagenen Spannen ermöglichen aber ein differenziertes Herangehen des jeweiligen Gewerbes, der tatsächlichen Lage und des zun Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zustandegekomenen Mietvertrages mit allen seinen Besonderheiten.
Erläuterungen:
Zentrum 1 a: Markt, Röderstaße, Hauptstraße, Oberstraße, Mittelstraße, Kirchstraße
Zentrum 1 b: Pirnaer Straße, Dr.-W.-Külz-Straße, Schulstraße, Pulsnitzer Straße bis Ecke Langbeinstraße, Schloßstraße, Langbeinstraße, Niederstraße, Dresdner Straße bis Bahnhofstraße, Rathenaustraße/Ecke Dresdner Straße, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Schillerstraße
Nebenlage: Alle unter 1 a und 1 b Zentrum nicht benannten Straßen sowie Gewerberaum im Zentrun 1 b, der sich in Hinterhäusern befindet.
gute Ausstattung: modernes Heizsystem, Isolierverglasung, Neuinstallation der Versorgungsleitungen, Putz und Fußböden i.O.
mittlere Ausstattung: Kohleheizung bzw. Ofenheizung, Normalverglasung, Versorgurgsleitungen weitestgehend i.O., Putz und Fußböden i.O.
einfache Ausstattung: Kohleheizung (überholungsbedürftig) bzw. Qfenheizung, Normalverglasung, Versorgungsleitungen erneuerungsbedürftig, Putz- und Fußbodenschäden