Beschluß 12/92 vom 06.02.1992 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 17/92)
Betreff
Konzessionsvertrag ESAG, betreffs Beschlußvorlage 10/92
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung gibt ihre Zustimmung zum Konzessionsvertrag vom 11.03.1991 mit dem ergänzenden Vertrag vom 12.06.1991 und folgende Zusatzregelungen:
- Der Beschluß Nummer 33/91, unter Textziffer 1, ist wie folgt abzuändern: Für die Stadt Radeberg ist eine Gesellschaft zur Versorgung mit Fernwärme, Gas, Wasser sowie zur Entsorgung des Abwassers als GmbH zu bilden. Sie ist unter dem Firmennamen "Stadtwerke Radeberg GmbH" zu gründen.
- Die Energieversorgung Sachsen Ost AG sichert der Stadt Radeberg über die Abmachungen im angebotenen Konzessionsvertrag und den Ergänzungen hinaus die Gründung eines Investitionsbeirates zu, der frühestens ab dem 01.01.2000 gegründet werden kann. Durch diesen Investitionsbeirat soll eine Übernahme der Elektroenergienetze in der Betreibung durch die Stadtwerke vorbereitet werden.
- Die Stadt Radeberg nutzt ihre Planhoheit dazu, den Netzausbau durch die ESAG so vornehmen zu lassen, daß eine Übernahme der Netze in die Stadtwerke nicht behindert wird.
- Nach einem, für die Kommune positiven Ausgang der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist unverzüglich eine Nachverhandlung zum Konzessionsvertrag vom 11.03.1991 und der Ergänzung vom 12.06.1991 zu führen.
- Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist der mit der ESAG und der Stadtverwaltung ausgehandelte Vertrag, nach Beratung in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Begründung
Das im Schreiben vom 13.01.1992 der Energieversorgung Sachsen Ost AG vorliegende ergänzende Angebot deckt sich mit den zur Stadtverordnentenversammlung am 23.01.1992 erhobenen Forderungen und Hinweisen einschließlich der von der Stadtverwaltung erarbeiteten Änderungen zum Konzessionsvertrag vom 29.01.1990.
Den Forderungen und Hinweisen aus der Stadtverordnentenversammlung bezüglich der Kommunalverfassungsbeschwerde und der damit zusammenhängenden Neuaushandlung des Konzessionsvertrages, der Hinweis zur Bildung der Sparte Strom in den Stadtwerkan der Stadt Radeberg, der Kündigungsmöglichkeit sowie die auf der Grundlage der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.01.1992 enthaltenen Bemessungen und zulässigen Höhe sowie andere Leistungen von Konzessionsabgaben wurde damit Rechnung getragen.