Beschluß 25/91 vom 21.02.1991 (Beschlußvorlage 18/91)
Betreff
Veränderungssperre Industrie- und Gewerbegebiet Badstraße Ost
Beschlußtext
Die Stadtverordndetenversammlung beschließt:
- Zur Sicherung der Planung für das Industrie- und Gewerbegebiet Badstraße Ost wird eine Veränderungssperre für das in der Anlage kartierte Gebiet als Satzung festgelegt
- Im Geltungszeitraum der Veränderungssperre ist es nicht zulässig,
- bauaufsichtliche genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Vorhaben nach § 29 BauGB durchzuführen,
- erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.
- Die Veränderungssperre tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.