Beschluß 21/91 vom 21.02.1991 (Beschlußvorlage 15/91)
Betreff
Veränderungssperre Pillnitzer Straße West
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Zur Sicherung der Planungen für das Baugebiet Pillnitzer Straße West wird eine Veränderungssperre für das in der Anlage kartierte Gebiet als Satzung festgelegt.
- Im Geltungszeitraum der Veränderungssperre ist es nicht zulässig,
- bauaufsichtlich gemehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Vorhaben nach § 29 BauGB durchzuführen,
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.
- Die Veränderungssperre tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.