Beschluß 20/91 vom 21.02.1991 (Beschlußvorlage 14/91)
Betreff
Bebauungsplan Pillnitzer Straße West
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Für das Baugebiet Pillnitzer Straße West ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
- Die bisherigen Festlegungen zur strukturellen Gliederung des Baugebietes sind ausgehend von dem im Bau befindlichen Wohnungsbau zu übernehmen:
- die Trassen der Planstraße A als Hauptnetzstraße und Ost-West-Achse der Südstadt;
- östlich der Planstraße E ein Baugebiet für Handel und nichtstörendes Gewerbe;
- südlich der Planstraße C ein Eigenheimwohngebiet;
- nördlich der Planstraße A ein Wohnbaugebiet mit Objekten und Einrichtungen, die lt. § 4 a BauNVO im "besonderen Wohngebiet" zugelassen sind.
- Die Kommunale Planungs- und Entwicklungsgesellschaft der Badischen Sparkassen mbH (KSG) wird als Entwicklungsträger gemäß § 167 BauGB bestätigt. Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluß beauftragt.