Beschluß 143/91 vom 14.11.1991 (Beschlußvorlage 129/91)
Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet der ehemaligen Geflügelmastanlage Radeberg und der benachbarten Sandgrube
Beschlußtext
- Für das Gebiet der ehemaligen Geflügelmastanlage Radeberg und der benachbarten Sandgrube soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Gebiet des Bebauungsplanes ist in der zum Beschluß gehörigen Anlage - Kartierung und Flurstücksliste - festgelegt. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung der Nutzung für Recycling-Anlagen im Zusammenhang mit der geplanten Deponie Kamenzer Straße,
- Ermittlung der Nutzungsbedingungen.
- Die Ausarbeitung des Planentwurfes soll durch Auftrag des Landratsamtes - Dezernat Umwelt und Naturschutz - erfolgen.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aussprache mit den betroffenen Eigentümern und Nachbarn in Verantwortung des Landratsamtes - Dezernat Umwelt und Naturschutz - durchgeführt werden.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekannt zu machen.