Festschreibung des Flächennutzungsplanes (Überleitung des Beschlusses 59/82) unter Verweis auf die Änderungen gemäß Beschlüssen 75/90, 60/90, 103/90
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Überleitung des Beschlusses Nr.59/32 zum Generalbebauungsplan in das Städtebaurecht gemäß Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
Zur Sicherung der städtebaulichen Entscheidungsgrundlagen wird der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 19. September 1982 zum Generalbebauungsplan in das Städtebaurecht nach Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland bei sinngemäßer Anwendung der verfügten Wirksamkeitsvoraussetzungen und überleitungsvorschriften übertragen:
Die durch den Rat der Stadt Radeberg am 25.10.78 beschlossene "Entwicklungskonzeption Innenstadt" in der Fassung der Aktualisierung von 1985 einschließlich der denkmalpflegerischen Festlegungen behalten im Sinne einer vorläufigen Satzung im Zusammenhang mit dem Beschluß Nr. 103/90 weiterhin Gültigkeit. Durch das Stadtplanungsamt ist die Aktualisierung zum Sachstand 1990 im Kartenwerk vorzunehmen.