Beschluß 111/90 vom 27.09.1990 (Beschlußvorlage 43/90)
Betreff
Erteilung des Zuschlages an die PGH Palette für die kommerzielle Wahrnehmung aller Geschäfte der Stadtwerbung
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die PGH "Palette" Radeberg erhält den Zuschlag für die kommerzielle Wahrnehmung aller Geschäfte der Stadtwerbung auf dem Territorium der Stadt Radeberg für einen aufwandsbegründeten Vertragszeitraum von 10 Jahren.
- Zur öffentlichen Klärung der Verfahrensweise ist eine Satzung für Stadtwerbung zu erarbeiten und nach Bestätigung durch Technischen Ausschuß und Hauptausschuß der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen.
- Der Stadtbaudirektor wird beauftragt, mit der PGH "Palette" Radeberg die Vertragsbedingungen für die Leistungen - Langzeitwerbung von Firmen - Kurzzeitwerbung Plakatwerbung zu präzisieren und den Vertrag abzuschließen. Die kurzfrisitige Wirksamkeit der Stadtwerbung ist zu sichern.
Begründung
Die Angebote der Firmen wurden bezüglich der Leistungspalette, der Leistungsbedingungen und der angebotenen Gebührenanteile geprüft und verglichen. Dabei wurde den ansässigen Firmen ein Vorteil eingeräumt. Im Ergebnis der Prüfung wird der Stadtverordnetenversammlung folgende Entscheidung zugunsten der PGH "Palette" Radeberg vorgeschlagen.