Beschluß 105/90 vom 20.09.1990 (Beschlußvorlage 41/90)
Betreff
Umwandlung des städtischen Gebäudewirtschaftsbetriebes in eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung sollte beschließen:
- Die Umwandlung des städtischen Gebäudewirtschaftsbetriebes in eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mit dem Namen Wohnbau GmbH Radeberg (ab 01.10.90).
- Der vorliegende Gesellschaftsvertrag wird für verbindlich erklärt.
- Die Stadt Radeberg ist alleiniger Gesellschafter. Die StVV beruft folgende Personen in den Aufsichtsrat:
- Bürgermeister - Dr. Petzold
- 1. stellv. Bürgermeister - Herr Heinze
- Stadtbaudirektor - Herr Linhart
- Der Aufsichtsrat bestellt bis zum 01.10.90 den Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Radeberg
- Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung treffen bis zum 01.11.90 die Festlegung zur Entwicklungskonzeption der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft.
Begründung
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Umwandlung volkseigener Wohnungswirtschaftsbetriebe in gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und zur Übertragung des Grundeigentums an die Wohnungsgenossenschaften vom 22.07.90 sowie der Durchführungsbestimmungen zu o.g. Gesetz vom 01.08.90 ergibt sich zwingend die Umwandlung der ehemaligen VEB GW in Kapitalgesellschaften bis zum 31.10.90.
Empfohlen wird vom Ministerium für Bauwesen und Wohnungswirtschaft die Umwandlung in eine GmbH bis zum 03.10.90. In oben genannten Gesetz ist geregelt:
- Umwandlung der Betriebe
- Vermögensübertragung
- Zuwendungen aus dem Staatshaushalt bis zur Wirksamkeit von Bestandsmieten
Alle darüber hinaus festzulegenden Regelungen sind im Gesellschaftsvertrag bzw. von den zu wählenden Aufsichtsmitgliedern festzulegen.